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   BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15   

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https://dejure.org/2016,56015
BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15 (https://dejure.org/2016,56015)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2016 - 1 AZR 148/15 (https://dejure.org/2016,56015)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 (https://dejure.org/2016,56015)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 BetrVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 2 Abs 1 TVG, § 77 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG
    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 2 Abs. 1 TVG, § 164 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 TVG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 58 Abs. 1 BetrVG, § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 75 BetrVG, § 23 Abs. 2 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konzernbetriebsvereinbarung; Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Unternehmensüberschreitender Tarifvertag über Betriebsratsstrukturen

  • datenbank.nwb.de

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15
    Er kann weiterhin frei darüber befinden, an welchen Empfängerkreis er die zusätzliche Leistung erbringen will, und damit die Ebene vorgeben, auf der die Mitbestimmung bei der Verteilung zu erfolgen hat (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 123, 152) .

    aa) Dieser findet auf eine Konzernbetriebsvereinbarung jedenfalls Anwendung, wenn das herrschende Unternehmen aufgrund seiner Vorgaben die gesetzliche Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats begründen kann, um eine unternehmensübergreifende Wirkung der Regelungen zu erreichen (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 123, 152) .

  • BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15
    Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen (BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15
    Der Konzern als solcher ist nach § 2 Abs. 1 TVG nicht tarifvertragsfähig (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240) .
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15
    Das Landesarbeitsgericht hätte daher, weil im Übrigen ein zulässiges Rechtsmittel vorlag, den Urteilsausspruch des Arbeitsgerichts auch ohne Rüge des Klägers insoweit von Amts wegen korrigieren müssen (vgl. BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 20, BAGE 154, 64) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15
    Es bedarf zur konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen, für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll, über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen erkennbar der Wille hervorgeht, für ein oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (ausf. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 15 ff. mwN, BAGE 132, 268) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13

    Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. November 2014 - 5 Sa 10/13 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20

    Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?

    Selbst in einem Konzern kommt eine unternehmensübergreifende Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen allenfalls dann in Betracht, wenn vom herrschenden Unternehmen ausgehend bestimmte Leistungen üblicherweise konzerneinheitlich erbracht werden und auf den Fortbestand dieser Übung ein schützenswertes Interesse für die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen entstanden ist (BAG 21.11.2006 -3 AZR 309/05, juris Rn. 59; s.a. BAG 13.12.2016 - 1 AZR 148/15, juris Rn. 30).
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" ist nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Unmöglichkeit gemeint (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN) .

    Dies ist der Fall, wenn die Konzernleitung die freiwillige Leistung künftig nur noch konzerneinheitlich gewähren will (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN).

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter

    Zum einen muss ein unternehmensübergreifender Tarifvertrag zur Bildung einer vom Gesetz abweichenden Betriebsratsstruktur nach § 3 Abs. 1 BetrVG wegen § 3 Abs. 2 TVG von allen betroffenen Unternehmen geschlossen werden (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 14) .

    Dabei kann sich der Wille des herrschenden Unternehmens, auch im Namen konzernzugehöriger Unternehmen zu handeln, nach § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB auch aus den Umständen ergeben, wenn sie einen einer ausdrücklichen Nennung als Tarifvertragspartei gleichwertigen Grad an Klarheit und Eindeutigkeit erreichen und in einer § 1 Abs. 2 TVG genügenden Form niedergelegt sind (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 16; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Diese Aufgabe weist § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf das einzelne Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25) .
  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Konzernleitung nur auf Konzernebene zur Regelung bereit ist, was insbesondere bei freiwilligen Zuwendungen anzunehmen ist (vgl. z.B. BAG vom 13.12.2016, 1 AZR 148/15, Rn. 25; BAG vom 17.05.2011, 1 ABR 121/09; LAG München vom 25.09.2019, 4 TaBV 52/19, jeweils zitiert nach juris; zum Ganzen Franzen in GK-BetrVG, a.a.O., § 58 Rn. 24; für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei freiwilligen Leistungen vgl. BAG vom 26.09.2017, 1 ABR 27/16; BAG vom 23.03.2010, 1 ABR 82/08, Rn. 20 m.w.N., jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 555/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Diese Aufgabe weist § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf das einzelne Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 549/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Diese Aufgabe weist § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf das einzelne Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 569/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Diese Aufgabe weist § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf das einzelne Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 559/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Diese Aufgabe weist § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf das einzelne Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 566/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Diese Aufgabe weist § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf das einzelne Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 556/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 550/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 560/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 1394/22

    Sonderzahlung - Ausschluss eines Konzernbetriebs vom Geltungsbereich einer

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